Gutscheine

Das Besondere für einen besonderen Menschen – schenken Sie Entspannung!

Überraschen Sie Partner, Freunde oder Familie mit einem Gutschein für das GOLFBAD. Wir haben für jeden Anlass den passenden Wertgutschein.

Gerne senden wir Ihnen den Gutschein gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € per E-Mail zum Selbstausdrucken oder zzgl. 4,00€ Versandkosten per Post zu. Die Bearbeitung Ihres Gutscheins dauert 1–2 Werktage.

Schicken Sie einfach eine E-Mail an kontakt@golfbad.de mit Ihrer Rechnungs- und Lieferanschrift sowie dem gewünschten Gutscheinwert. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Alternativ können Sie den Gutschein ohne zusätzliche Gebühren während unserer Öffnungszeiten direkt vor Ort erwerben.

Wertgutscheine für Ihre Mitarbeiter

Ob als Geburtstagsgeschenk, Dankeschön für besonderes Engagement oder zur Motivation Ihrer Mitarbeiter - nutzen Sie die aktuelle Gesetzgebung* und schenken Sie Ihren Mitarbeitern eine Auszeit vom Arbeitsalltag und Entspannung abseits vom Alltagsstress mit einem Gutschein für das Golfbad.  

Das Beste daran: 

Wertgutscheinen bis 50 Euro brutto pro Monat stellen eine Sachzuwendung dar, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Weitere Vorteile:

Mit einer Ergänzung zum Arbeitslohn in Form eines Gutscheines, drücken Sie als Arbeitgeber nicht nur Ihre Wertschätzung aus, sondern tragen auch zur Motivation und Bindung Ihre Angestellten an das Unternehmen bei. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können Sie sich mit solchen attraktiven Benefits von der Konkurrenz abheben. 

Mit einem Sauna-Gutschein leisten Sie zudem einen Beitrag zur Gesunderhaltung Ihrer Arbeitnehmer. Regelmäßiges Saunieren trägt nachweislich zur Stärkung des Immunsystems sowie zur physischen und psychischen Regeneration bei, beugt Krankheiten vor und fördert so das allgemeine Wohlempfinden.

Sie haben Fragen oder wünschen Auskunft zu unseren Angeboten und Tarifen? Dann wenden Sie sich gern an kontakt@golfbad.de 

 

*Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften für steuerfreie Geschenkgutscheine: Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG darf der Maximalbetrag von 50 Euro pro Arbeitnehmer/Monat nicht überschritten werden. Eine Bar- oder Teilbarausbezahlung der Geschenkgutscheine ist aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Gutschein darf auch keinen Bestandteil des Arbeitslohns sein. Wir übernehmen keine Gewähr über lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen in Ihrem Unternehmen.
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